Lebenslauf /Ehebericht von Dr. Rolf Fritz und seiner Frau  Rula Fritz (Billeh) 

Feldbergstrasse 3 A,             78532 Tuttlingen - Germany 

 

Übersicht:      Fritz / Fritz      bis heute                                                       erstellt im 2024 

 

Geboren 1956 in Buchheim, Kreis Tuttingen, Süddeutschland. Ich hatte das Glück in einer intakten Bauernfamilie aufzuwachsen mit einem jüngeren Bruder und Schwester. Die Familienbande und die Verbundenheit zum Heimatort sind bis heute sehr stark. 

 

1976    Abitur im Aufbau-Gymnasium Meersburg, Deutschland 

1986    Approbation als Tierarzt in München 

1988    Aus ehemaligen Beziehung entstand, mein Sohn, Andre, nörd-östlich von Stuttgart. Heute ist Andre, 36 Jahre alt und hat eine eigene Familie. Dank seiner Mutter, gab es nie Probleme. Trotz unterschiedlicher Lebenswege war man sich beim gemeinsamen Sohn Andre immer einig. Ich, der Vater war jederzeit eingeladen, Zeit mit Andre zu verbringen. 
In den Ferien 2004 waren  wir, Andre und ich, auf einer gemeinsamen fünfwöchigen Reise in Nord-Amerika, was die Bindungen weiter verstärkt hat. 

Wir pflegen bis heute ein starkes und sehr gutes Familienverhältnis. 

Mein Sohn hat bereits eine kleine Tochter und wird im Herbst 2024 eine weitere Tochter bekommen. 

 

1990    Assistenz und Dissertation in der Veterinärmedizin an der Uni München, Deutschland 

1993    Gründung eines kleinen Unternehmens in Tuttlingen zur Produktion von Endoskopen für die Human- und Tiermedizin. Dieses Unternehmen wird heute weitergeführt in Buchheim, meinem Geburtsort, von meiner Nichte Linda Wax. 

 

2000   Heiratete ich Frau Brigitte Birk, die 2 Söhne im Alter von 10 + 12 Jahren mit in die Ehe brachte. Leider war die Ehe nur von kurzer Dauer trotz vieler Gemeinsamkeiten und wurde einvernehmlich wieder geschieden. 

 

2007    Auf einem Kongress in Ägypten traf ich die Tierärztin, Lena Billeh, die                           Schwester meiner heutigen Frau Rula Billeh. Rula war die älteste Tochter 

einer Familie, orthodoxen Glaubens. 

 

2008   im Juni, heiratete ich mit 52 Jahren, an meinem Wohnhort, Tuttlingen – Möhringen, kirchlich und standesamtlich, die 9 Jahre jüngere Rula Fritz (geborene Billeh). 

Neben der jordanischen Staatsangehörigkeit war Rula durch Ihr Studium in 

den USA amerikanische Staatsbürgerin geworden. Rula gab ihre Arbeit in Florida auf 

und verkaufte ihr Haus, um nach Deutschland zu ziehen.  Unser gemeinsames Ziel war 

die Gründung einer Familie. 

Seltsam für mich war allerdings, dass die geschiedene Mutter aus Jordanien immer 

bei ihrer Tochter Rula in den USA lebte. Die Mutter war der Tochter von Jordanien bis 

in die USA gefolgt, obwohl die Familie selbst weiterhin in Jordanien lebt. 

Innerhalb eines Jahres lernte Rula die deutsche Sprache und war in der Lage auch eine Arbeit aufzunehmen. Während dieser Zeit war sie Angestellte in meinem Unternehmen und hatte ihr eigenes Auskommen. 

 

2010   Nach vielen medizinischen Untersuchungen, wurde uns klar, dass auf natürliche Art ein Kinderwunsch nicht möglich war. Rula war neben dem relativ fortgeschrittenen Alter (45) auch an einem Gendefekt (Trombophilie) erkrankt und hatte eine starke Laktose -Intoleranz, was letztlich die Chancen auf eine natürliche Schwangerschaft sehr stark reduzierte. 

Durch geschäftliche Beziehungen, medizinischem Wissen und einem Internet 

Netzwerk waren wir in der Lage weltweite Hilfe zu suchen. 

2010 im Sommer, waren wir vergeblich in Indien (Mumbai).  

 

2011    im Frühjahr fanden wir in Südafrika eine Klinik mit Eizellspende-Möglichkeit.  Der erste Versuch misslang aber der 2. Versuch war erfolgreich. Um dies alles 

vorzubereiten waren wir immer ca. 10 bis 14Tage in Kapstadt. 

 

2012    Im Mai, kam Sohn, Leo Reinhard Fritz per Kaiserschnitt, im Krankenhaus, Singen, Deutschland, zu Welt. Beruflich war dies für mich ein Spagat. 
Aber die Verbindung zu meiner Frau war der Höhepunkt meines Lebens! Es war die tollste und schönste Zeit. Ich habe mir geschworen, meine Frau zu achten bis zu Ihrem Tode und meinen Sohn zu schützen bis zu meinem Lebensende. 

Bald nach der Geburt nahm Rula eine Arbeit an der Uni in Freiburg im HNO 

Bereich an. Die Betreuung des kleinen Leo übernahm zeitweise eine spezielle 

Mitarbeiterin des Unternehmens und ich selbst, denn Wohnung und Firmensitz 

lagen nebeneinander im selben Gebäude. 

 

2013  Im Herbst fanden wir eine weitere Kinderwunsch-Praxis in Athen, Griechenland. 

Nach einer gemeinsamen und gezielten Vorbereitung wurde Rula Fritz bereits beim 

ersten Versuch mit 3 Embryonen schwanger. Aber auf Grund der großen Risiken 

für alle Beteiligten und die späteren Konsequenzen, haben wir zusammen 

beschlossen die Schwangerschaft zu beenden. 

Dies war ein harter Schlag für uns beide und ein schmerzhafter Eingriff für meine Frau. Aber unsere Liebe war auch dafür stark genug. 

2014  Bereits im Frühjahr wurde Rula mit 46 Jahren mit dem letzten noch 

verbliebenen Embryo erneut schwanger. 

2014 Im November  wurde der 2. Sohn, Mark Artur Fritz, wiederum in der Klinik in Singen,  Deutschland, per Kaiserschnitt geboren. 

Das gemeinsame Glück war unbeschreiblich. Meine Demut und innere Dankbarkeit waren grenzenlos, so kann ich die damalige Situation beschreiben. 

Solch ein Glück blieb vielen jüngeren Paaren, die wir in dieser Zeit 

kennengelernt hatten, verwehrt. 

An Geschlechtsverkehr war nach den Eingriffen nicht mehr zu denken, weil Rula Schaden genommen hatte und Schmerzen entstanden. Aber dies war für mich nie ein Problem, denn die übrigen Zärtlichkeiten und der tägliche Umgang und der Respekt vor meiner Frau und der Familie waren mehr als befriedigend und ein immer währender Ansporn. 

2015   Um den bisherigen Firmenteil im Haus für eine Renovierung frei zu machen 

zog die Firma um, in ein nahegelegenes Mietobjekt. Damit hatte die Familie selbst 

auf dem großen Grundstück genug Platz. 

Sohn Leo ging in die hiesige Kinderkrippe und später sobald Mark laufen konnte 

auch der kleine Bruder. Meine Frau arbeitete als Teilzeitkraft in der Firma mit. Auch 

auf Kongresse reisten wir öfters zusammen als komplette Familie. 

2016    Im Herbst reiste meine Frau mit beiden Kindern bis Weihnachten nach Atlanta, GA, wo ihre jordanische Mutter wohnte. 

Ich selbst konnte hier am Wohnort die Renovierung fortführen und mich verstärkt der Firma widmen. Kurz vor Weihnachten holte ich meine Familie wieder aus 

den USA ab. Die Renovierung war abgeschlossen. 

 

2017   Meiner Frau war es wichtig, dass beide Kinder auch einen amerikanischen Pass 

bekamen, den wir jeweils in der Botschaft in München beantrag hatten. Allerdings 

mussten wir falsche Angaben machen bezüglich der Eizellspende, denn rein formal 

wäre eine US-Staatsbürgerschaft für die Kinder damit ausgeschlossen gewesen. 

Inzwischen arbeitete eimne Frau zeitweise an der Uni Zürich wiederum in der HNO 

Abteilung. 

Unsere beiden Söhne waren tagsüber in der Kinderkrippe in Möhringen, in 5 minütigem Fußabstand zu unserem Haus. Bereits im Sommer 2017 waren sie alleine in der Lage zu Fuss nach Hause zu kommen. 

Die Kinder waren glücklich integriert in Nachbarschaft und Kindergarten, denn es gibt  

keine Zäune in diesem Wohngebiet und der Stassenverkehr ist schwach und auf 

30km begrenzt. 

Ich hatte bemerkt, dass meine Frau nach dem Hormonwechsel innerlich 

unzufrieden wurde, ja zum Teil depressiv war. Sie machte plötzlich abwertende 

Bemerkungen über Deutschland, obwohl ihr dieses Land alles geben hatte, was sie 

sich je wünschte. Einschließlich der Möglichkeit zur Einbürgerung ihrer jüngeren 

Schwester mit der Familie, die von Jordanien mit unserer Hilfe nach Böblingen 

gezogen war. 

Der Kindergarten in Möhringen war plötzlich nicht mehr gut genug. Die hiesigen 

Freunde, die sie hatte waren ihr lästig. 

Das jährliche gemeinsames Strassenfest mit den Nachbarn und deren Kindern in 

unserem Innenhof, war ihr zu viel Offenheit. 

Sie suchte nach einer neuen Aufgabe, daher habe ich ihr vorgeschlagen eine eigene 

Firma in Tuttlingen zu gründen unter dem Dach der bestehenden Firma. Damit hätte 

sie alle bürokratischen Arbeiten abgeben können und sich rein auf ihr Audiologie- 

Gebiet, dem Programmieren von Hörgeräten zu konzentrieren können. Eine 

Zulassung in diesem Bereich wäre nicht notwendig gewesen. 

 

2017   September. Wieder reiste meine Frau in die USA mit beiden Kindern von Stuttgart aus und ich am selben Tag auf einen Kongress nach Großbritannien. 

Noch immer sehe ich die großen fragenden Augen meines kleinen Sohnes, Mark die 

mich fragend bei der Passkontrolle ansahen und fragten: „Papa wo bleibst du“? Warum 

kommst Du nicht“?     Ich komme bald nach, sagte ich zu Mark, und hole Euch wieder ab. Ich lasse Dich nie alleine! 

 

2017   Aus geschäftlichen Gründen konnte ich in jenem Jahr meine Familie nicht 

abholen, aber die Rückflugtickets waren ja schon für Mitte Dezember gebucht. 

Allerdings hatte Rula im Anfang Dezember mitgeteilt, dass sie gerne über 

Weihnachten noch in GA bleiben würde, um alte Freund in Florida zu besuchen. Im 

Januar nach einer geplanten Fortbildung würde sie zurückkehren. 

Plötzlich reduzierte sich die Kommunikation, die sonst täglich stattfand. Trotz 

mehrfacher Bitten auf Rückkehr, wollte sie kein konkretes Datum nennen. 

 

2018   Im Februar habe ich schließlich das örtliche Familiengerichts in TUT wegen 

Kindesentzug über meinen Rechtsanwalt Walter angerufen. 

                        

2018   Anfang März habe ich einen überraschenden Besuch bei meiner Frau und den Kindern in der McDonough, GA gemacht und dort auch übernachtet.  Meine Frau hat mir versichert, dass Sie auf jeden Fall Ende März zurückkommen würde. 

Aber sie habe noch eine Vertretung in einer HNO Audiologie Praxis angenommen, weil 

eine Kollegin durch Schwangerschaft ausgefallen war. 

Nach meiner Rückkehr hatte ich ein Ruhen des Familiengerichtsverfahrens veranlasst aber später wieder reaktiviert, da bisher keine Rückkehr erfolgt war trotz gemeinsamer Vereinbarung. 

 

2018    Mitte April kehrt Rula mit den Kindern plötzlich und unangekündigt zurück aber nicht mehr in das gemeinsame Wohnhaus, sondern nach Stuttgart 

Steinenbronn/ Böblingen zu ihrer Schwester (Lena Billeh). 

Ich habe versucht eine Einigung zu erreichen.  Habe ihr vorgeschlagen einen gemeinsam Umzug in die USA im kommenden Jahr durchzuführen.  Ein Firmenumzug muss wohl vorbereitet sein und braucht viel Zeit. Ich habe Ihr ein Auto zur Verfügung gestellt zum regelmäßigen Besuch der Kinder zwischen in Möhringen und Böblingen. 

Das Familiengerichtsverfahren in Tuttlingen, wegen Kindesentzugs, habe ich darauf 

hin beendet, da für mich eine gütliche Einigung auf dem Tisch lag. Ich wollte nicht im Streit mit meiner Frau leben. 

Was ich nicht wusste ist, dass Rula ihrerseits eine Klage beim Familiengericht in Tuttlingen eingereicht hatte, zur Erreichung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. 

 

2018    Mai: Während seiner 5 -tägigen Geschäftsreise nach China, fand ein kompletter 

heimlicher Auszug meiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung statt. 

Durch Rulas Anwältin wurde der Zustand des Getrenntlebens seit September 2017 

erklärt mit einem Antrag zur Erlangung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die 

Kinder beim Familiengericht in Tuttlingen beantragt. 

 

17.7.2018        Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf meine Frau Rula durch den Beschluss des Familiengerichtes Tuttlingen ohne Gutachter und ohne Berücksichtigung, der Tatsache des geplanten Kindesentzuges (siehe Gerichtsbeschluss).

 

3.8.2018          Nach nur 14 Tagen; Bestätigung der Entscheidung des Familiengerichtes Tuttlingen durch das Oberlandesgerichtes in Stuttgart (OLG)  – ohne Einspruchsmöglichkeiten, ohne Überprüfung, ohne Verhandlung. 

 

Begin eines fortlaufenden Rechtstreits bis zum heutigen Tag 

 

16.8.2018        Abreise meiner Frau mit Kindern in die USA ohne jegliche Umgangsregelung durch die Gerichte. 

 

15.8.2018            Klage auf Kindesumgang beim Amtsgericht Böblingen durch meinen Anwalt. Meine Frau hatte heimlich den offiziellen Wohnsitz mit den Kindern nach Steinenbronn/Böblingen (zur Familie ihrer Schwester) ändern lassen. 

 

2018 September: Meine Frau reicht in McDonough /Atlanta GA die Scheidung ein, obwohl sie zuvor bei Gericht in Tuttlingen versichert hatte, dass sie sich nicht scheiden lassen wolle. 

                        Es wird Missbrauchsverdacht durch die US- Anwältin geäußert beim ersten Hearing. Damit erlässt das dortige Gericht eine Ausreisesperre, bis zur späteren Klärung. 

 

2018  Im November,  Vergleichsvorschlag zur Umgangsregelung durch das Familiengericht in Böblingen 

 

24.12.18          Trotz des Vergleichsvorschlages, wurde der Umgang mit den Kindern durch meine Frau verweigert. Rückflug über Weihnachten aus den USA ohne Kinder. 

 

2019 Januar;   Beschluss des Amtsgericht Böblingen über den Umgang – Revision beim OLG 

2019  Juli,  Information des OLG Stuttgart über die Umgangsverweigerung, Beschluss der OLG und Klärung, dass weiterhin Deutschland für die Kinder zuständig ist. 

2020 Januar.   Das US Gericht bestätigt, dass der Umgang grundsätzlich bei deutschen Gerichten verbleibt. Allerdings  kann die eingereichte Scheidung in den USA erfolgen. Aber die Scheidung in den USA wurde daraufhin sofort zurückgezogen. 

 

2020 März      Oberlandes Gericht Stuttgart verkündet einen Vergleich über den genauen Umgang mit den Kindern. Zuvor aber musste ich unter Druck das Urteil aus Tuttlingen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht anerkennen. Ansonsten wollte das OLG nicht über einen Umgang entscheiden. 

 

2020 April       Das Gericht in McDonough, GA anerkennt der Vergleichsbeschluss aus Stuttgart 

 

2020 April       Der Umgang mit den Kindern konnte auf Grund unklarer Corona – Einreisebestimmungen nicht stattfinden. Es gab zumindest alle 3 Wochen einen Facetime Kontakt zu den Kindern. Allerdings meist unter freiem Himmel im Garten in der Sonne am Hintereingang des dortigen Hauses. Ein weiterer Kontakt wurde wieder verweigert. 

Nur die erneute Klage über meinen Anwalt in den McDonough, GA, USA auf Missachtung der Umgangsregelung brachte schließlich Erfolg für einen ersten Umgang vorort in den USA.

 

2020    Mai, Ferienbeginn in GA. Überraschend erfolgt die Übergabe der Kinder tatsächlich pünktlich zum geplanten Termin:        

Geplant waren:  3 Wochen Ferien in Tuttlingen und anschließen noch 2 Wochen in den USA.
Auf Grund der hohen Kosten (ca.5800,-€) für die Rückflugtickets für 3   Personen konnte ich nur One-Way Tickets auf die Kreditkarten buchen (Kreditkartenlimits). Diese Tatsache wurde später als Beweis für den Versuch des Kindesentzugs gewertet.

 

2020 Juni        Durch den Verdacht auf Corana-Erkankung der Kinder sollte der Rückflug in die USA einige Tage später erfolgen (Information an meine Frau).  Bereits 2 Tage danach stand Rula mit der Polizei unangekündigt vor dem Familienanwesen. 10 Tage später am letzten Tag des Umganges in Deutschland besuchte Rula die befreundete Nachbarsfamilie bei der die Kinder zu Besuch waren. Am Eingang des Hauses verwehrte Rula den Zugang zum Haus der Nachbarn, was zu einem provozierten Eklat mit Einsatz der Polizei  und des Jugendamtes führte. 

 

2021 November: Trotz der Nachbarn als Entlastungs-Zeugen, verurteilt das Amtsgericht in Tuttlingen, Herrn mich zu einer siebzehn- monatigen Umgangssperre bis Feb. 2022, mit der Maßgabe einer neuerlichen weiteren Entscheidung über den Umgang. 

 

Die Beschwerde beim Oberlandesgericht bleibt monatelang unbeantwortet. Es 

wird ein Antrag an das Oberlandesgericht gestellt alle Angelegenheiten die 

Kinder betreffend, den Gerichten in GA, USA zu überlassen. Dieser Antrag ist 

bis heute ungeklärt, weil die Anwälte meiner Frau dies tropedieren. 

 

Inzwischen war ich mehrfach in die USA gereist aber konnte die Kinder 

nicht sehen, auch nicht zufälltig,  den ich hatte ein Reihenhaus in der Nähe gemietet.      

2022    Mai      In Deutschland ruhten alle Verfahren, weil eine erneute Klärung der 

Zuständigkeit in den USA durch das Tuttlinger Gericht angefragt wurde. 

Daher wagte ich eine illegale Einreise in die USA mit dem entwendeten 

Pass meines Bruders Arno, der mich physisch sehr ähnlich ist.

Mein eigenes Touristenvisum war zeitlich begrenzt und mein Bruder verfügte über ein 10 Jahres Visum. Dieser Versuch der Einreise unter falschen Angaben wurde entdeckt und endete mit 3 Monaten im US Gefängnis im Bundesstaat NewYork. Es wurde ein Verbot der Einreise in die USA und Kanada für die nächsten 10 Jahre verhängt. Nach der Verurteilung kehrte ich Ende August zurück aus den USA. 

 

2023 Nov.      Das Oberlandesgericht setzte nach 3 Jahren endlich im Herbst einen Termin fest, der aber von Seiten seiner Frau torpediert wurde. 

 

2024 April       Auf Antrag meines Rechtsanwalts, setzt das Gericht in Georgia, USA eine Verhandlung an für den 27.8.2024   um den Fall Fritz/Fritz in die USA zu ziehen. Begründung: Verschleppung der Umgangsentscheidung. 

 

2024 Juni        Nach bekannt werden des Termins in den USA setzt das Tuttlinger          Familiengericht plötzlich einen Termin innerhalb von 14 Tagen für das                                Umgangs-/Sorgerecht für 

2.Juli.2024 fest. Wegen Terminproblemen wird auf den 

17.Juli 2024 verschoben. Erneute Verschiebung auf den      

2.Sept.2024 und dieser wiederum wird auf den 

27.Sept.2024 verlegt. 

Seit Jahren der Untätigkeit, liegt dem Gericht in Tuttlingen auch ein Antrag vor, die Umgangs-/Sorgerechtsentscheidung in die USA abzugeben. 

 

27.8.2024        Verhandlung in den USA, McDonough, Georgia. Die dortige Richterin möchte das  Verfahren in die USA holen aber der Anwalt von Frau Fritz weigert sich. Die 

Das US Gericht möchte jetzt mit dem Gericht in Deutschland Kontakt aufnehmen! 

 

Ich frage mich:  

 

Wie kann ein lokales Tuttlinger - Familiengericht zusammen mit dem zuständigen Jugendamt und dem zuständigen Oberlandesgericht Stuttgart ungeprüft, hier geborene deutsche Kinder über das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach in ein 6000km entferntes Land senden?  Dabei den Vater, den erwachsenen Bruder, die Großeltern und das soziale Umfeld vollständig ausblenden bei vorliegender Kindesentzugsklage. Dies auch noch ohne Umgangsregelung für mich den Vater. 

 

Was haben die Kinder und ich selbst verbrochen? 

 

Haben die Verantwortlichen die Tragweite der Entscheidung bedacht?  Wohlwissend dass unterschiedliche Gerichtsbarkeiten herrschen werden und alle Entscheidungen im jeweiligen anderen Land geprüft und bestätigt werden müssen? 

  

Das soll Kindeswohl sein!      Die tragischen Konsequenzen für meine kleinen Söhne stimmen sehr traurig und machen wütend und werfen ein düsteres Bild auf die Familiengerichtsbarkeit in Deutschland. 

 

Ich bin gerne Deutscher und bin stolz auf meine Söhne und mein Land. ich werde bis zu meinem Tode nie aufhören, dafür zu kämpfen, dass auch meine Söhne stolz auf unser Land sein können. 


Ich bin jetzt aktiv in Eltern Organisationen (z.B. Väteraufbruch e.V.) eingebunden, um beim Umgang mit Kindern für eine Gleichstellung beider Elternteile und vor allem für wirkliches Kindeswohl einzutreten. 

Das Familienrecht in Deutschland ist für Väter ungerecht und diskriminierend und leider immer eine "Gutsherrn-Entscheidung"!

 

Jährlich trifft dies ca. 35 000 Trennungskinder und die Öffenlichkeit erfährt nichts!